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Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) des BAG
Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) bildet den Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).
Die MiGeL enthält die Mittel und Gegenstände, die von den Versicherten selbst oder einer nichtberuflich an der Untersuchung oder Behandlung mitwirkenden Person oder von Pflegeheimen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder Pflegefachpersonen im Rahmen der Pflegeleistungen nach Artikel 25a KVG angewendet werden und von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden.
zur Information die Änderungen am MiGeL Kap. 09.02 Nervenstimulationsgeräte